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Kosten für rechtsanwaltliche Tätigkeit 

Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist hier der Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.

Honorarvereinbarungen (z.B. nach Zeitaufwand oder Pauschale), die von der gesetzlichen Regelung abweichen, sind zulässig. Allerdings ist bei gerichtlichen Streitigkeiten eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren unzulässig. 

Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach Arbeitsumfang, Schwierigkeit und auch der Art der Erfüllung und Erledigung des Mandats.

Gerne informiere ich Sie bereits im ersten Gespräch über die voraussichtliche Höhe des Honorars und bei Rechtsstreitigkeiten über das Kostenrisiko, soweit eine Prognose möglich ist.

 
Haben Sie Fragen dazu?

Für einen Besprechungstermin stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

 


Ihr Mediator in München! | a.heintz@anwalt-mediator.com