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andreas heintz
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Ihre Vorteile einer Einigung vor der Gütestelle:

  • Hemmung der Verjährung (mit Bekanntgabe des Güteantrages)
  • Die abschließende Vereinbarung ist Vollstreckungstitel
  • Niedrige Verfahrenskosten
  • Kurze Verfahrensdauer
  • Erfolgsquote 70 bis 80%
  • Einigungen über den konkreten Streitstoff hinaus
  • Vertraulichkeit
  • Entwicklung stabiler- und Schonung bestehender Beziehungen

Ihr Mediator in München! | a.heintz@anwalt-mediator.com