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Mediation in Erbsachen

Erbangelegenheiten haben die Besonderheit, dass neben den wirtschaftlichen Aspekten, die persönlichen Beziehungen unter den Beteiligten, sowie deren emotionale Befindlichkeiten, immer eine sehr bedeutsame Rolle spielen.

Gerade hier kann die Mediation Enormes leisten.

Dabei lassen sich zwei Problemfelder unterscheiden: Vor bzw. nach dem Erbfall.

    Vor dem Erbfall dient Mediation als vorsorgende Nachlassgestaltung. Zum allseitigen Vorteil können hier Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der wesentlich Betroffenen, insbesondere die Beweggründe des Erblassers beleuchtet, geklärt und streitvermeidend berücksichtigt werden  - Mediation wird hier präventiv eingesetzt.

    Nach dem Erbfall geht es im Rahmen der Mediation vor allem darum, bei Spannungen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten, diese Fronten aufzubrechen und die Entscheidungs- bzw. die Einigungsspielräume zu erweitern.

In der Erbmediation können u.a. folgende Problemstellungen aufgegriffen werden:

  • Vermögensnachfolge
    • Testamentsgestaltung
    • Erbvertrag 

  • Nachfolgeregelungen
    • Unternehmensnachfolge
    • Übergabe von Familienunternehmen 

  • Regelungen in Erbengemeinschaften

  • Erbauseinandersetzung 
  • Nachlassgespräche in Familien 
  • Vorerben / Nacherben 
  • Erbteilungen

 
Haben Sie Fragen?

Für Rückfragen und individuelle Angebote  stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 


Ihr Mediator in München! | a.heintz@anwalt-mediator.com